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   BGH, 22.11.2011 - X ZR 58/10   

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https://dejure.org/2011,2050
BGH, 22.11.2011 - X ZR 58/10 (https://dejure.org/2011,2050)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2011 - X ZR 58/10 (https://dejure.org/2011,2050)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2011 - X ZR 58/10 (https://dejure.org/2011,2050)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    E-Mail via SMS

    Art 56 EuPatÜbk, § 4 PatG
    Patentfähigkeit eines europäischen Patents: Erfordernis der Überprüfung einer überschaubaren Zahl von möglichen Lösungsansätzen bei der punktuellen Verbesserung einer in einem internationalen Standard vorgesehenen Datenstruktur - E-Mail via SMS

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • R&W Online

    E-Mail via SMS: Kein Patent für E-Mail-Versand nach SMS-Standard

  • Wolters Kluwer

    Veranlassung eines Fachmanns zum Rückgriff auf bereits vorgesehene Standards bei einer punktuellen Verbesserung einer in einem internationalen Standard vorgesehenen Datenstruktur

  • rewis.io

    Patentfähigkeit eines europäischen Patents: Erfordernis der Überprüfung einer überschaubaren Zahl von möglichen Lösungsansätzen bei der punktuellen Verbesserung einer in einem internationalen Standard vorgesehenen Datenstruktur - E-Mail via SMS

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentfähigkeit eines europäischen Patents: Erfordernis der Überprüfung einer überschaubaren Zahl von möglichen Lösungsansätzen bei der punktuellen Verbesserung einer in einem internationalen Standard vorgesehenen Datenstruktur - E-Mail via SMS

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 56; PatG § 4
    Veranlassung eines Fachmanns zum Rückgriff auf bereits vorgesehene Standards bei einer punktuellen Verbesserung einer in einem internationalen Standard vorgesehenen Datenstruktur

  • datenbank.nwb.de

    Patentfähigkeit eines europäischen Patents: Erfordernis der Überprüfung einer überschaubaren Zahl von möglichen Lösungsansätzen bei der punktuellen Verbesserung einer in einem internationalen Standard vorgesehenen Datenstruktur - E-Mail via SMS

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Lösungsansätze bei Verbesserung innerhalb von Standards

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Übertragung weiterer Datenfelder in Kurznachricht nicht patentfähig

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    E-Mail via SMS

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 261
  • MMR 2012, 113
  • K&R 2012, 216
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • OLG Düsseldorf, 06.08.2015 - 2 U 21/15

    Verletzung eines Ergänzenden Schutzzertifikats durch den Parallelimport eines

    Nach patentrechtlichen Grundsätzen ist es unerheblich, ob ein Arzneimittel neben dem patentgeschützten Wirkstoff noch weitere (zusätzliche) Merkmale aufweist; insbesondere führt es nicht aus der Verletzung bzw. Benutzung, wenn ein Arzneimittel außer dem patentgeschützen Wirkstoff noch einen oder mehrere andere Wirkstoffe enthält (vgl. LG Düsseldorf, Mitt. 2012, 79, 80 f. - Valsartan II).
  • BPatG, 12.11.2013 - 4 Ni 53/11

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Hierbei ist es nicht auszuschließen, dass er aufgrund seines Fachwissens und des Stands der Technik - wie sie z.B. auch in der D8 dokumentiert wird - erkennen konnte, dass eine gekrümmte Gestaltung der Deckel entsprechend ihrer Führungsbahn vorteilhaft sein würde, da so beim Öffnen und Schließen der Deckel die Verdrängung der Kühlluft minimiert wird, und deshalb auf eine derartige Lösung zurückgriff (BGH Urt. v. 22.11.2011, X ZR 58/10 = GRUR 2012, 261 - E-Mail via SMS).

    Der Umstand, dass dem Fachmann insoweit mehrere Lösungswege zur Verfügung standen, von denen jeder spezifische Vor- und Nachteile hatte, kann für sich genommen die Annahme einer erfinderischen Tätigkeit zwar nicht begründen (BGH Urt. v. 22.11.2011, X ZR 58/10 = GRUR 2012, 261 - E-Mail via SMS).

  • BPatG, 12.09.2019 - 4 Ni 73/17

    Lacosamid - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lacosamid" - Inanspruchnahme der

    In der Rechtsprechung ist es anerkannt, dass selbst bei einer Anzahl überschaubarer alternativer Lösungsansätze, von denen jeder spezifische Vor- und Nachteile hat, und die sich als gleichwertige, ebenso vorzugswürdige Alternativen darstellen, in der Regel für den Fachmann Anlass besteht, jeden dieser Lösungsansätze in Betracht zu ziehen (vgl. BGH GRUR 2012, 261 - E-Mail via SMS; GRUR 2012, 803 - Calcipotriol-Monohydrat), und dass das Beschreiten eines jeden von mehreren unterschiedlichen Wegen zur Problemlösung naheliegen kann (vgl. BGH GRUR 2015, 356 - Repaglinid).
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